EU-Aktuell v. 19.11.2015 Nach deutschem Recht können die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern stehe dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in Deutschland befindliche Vermögenswerte ...

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